Heute ist der „Tag des Artenschutzes“ (UN World Wildlife Day). Dieser findet jährlich am 3. März statt und wurde im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), das am 3. März 1973 unterzeichnet wurde, eingeführt. Seit über 50 Jahren wird also inzwischen auf die Schutzbedürftigkeit bedrohter wildlebender Tiere und Pflanzen hingewiesen. Denn der Erhalt von Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer genetischen Vielfalt und ihrer Lebensräume ist für ein ökologisches Gleichgewicht und zahlreiche Leistungen der Natur entscheidend.
Der HOTSPOT28 will Biodiversitäts- und Klimaschutz verbinden, um den negativen Auswirkungen der Klimakrise entgegenzuwirken sowie die positiven Effekte des natürlichen Klimaschutzes zu fördern. Eine hohe Biodiversität sorgt für stabile und widerstandsfähige Ökosysteme, die lebenswichtige Leistungen wie sauberes Wasser, fruchtbare Böden und Luftreinhaltung für alle Lebewesen auf der Erde erbringen.
Die Maßnahmen des HOTSPOT28 sehen dabei beispielsweise die Regeneration von Graudünen- und Salzwiesenbereiche als Brut- und Rasthabitat für Küstenvögel vor, die Erhaltung als Standort weiterer, z.T. bedrohter Arten der Flora und Fauna sowie die Sicherung der vorkommenden Küstenökosysteme der Ostseeküste. Auch ein flexibles Prädatorenmanagement – Nestschutz und Bejagung – steht auf der Maßnahmenliste des Projekts, ebenso wie die Erweiterung bzw. Neuschaffung von Vogelschutzinseln.
Welche Tiere und Pflanzen gelten in Deutschland als gefährdet? Als zentrale Stelle übernimmt das Rote-Liste-Zentrum im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die Gesamtkoordination aller bundesweiten Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze. Demnach sind 35 Prozent der Wirbeltiere, 34 Prozent der Wirbellosen Tiere, 31 Prozent der Pflanzen und 20 Prozent der Pilze und Flechten bestandsgefährdet oder bereits ausgestorben (www.rote-liste-zentrum.de).
Nach Angaben des DDA (Dachverband Deutscher Avifaunisten) zählen u.a. der Alpenstrandläufer (Foto l.) und der Sandregenpfeifer (r.) zu den Vögeln, die sehr bedroht sind (Kategorie 1). Beide finden sich derzeit z.B. noch rund um die Vogelschutzinseln der Wismarbucht.
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